Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe September 2024:
-
Steuertarif 2025
Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
-
Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug
Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz
-
Verlorene oder verblasste Belege
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
-
Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf
BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss
-
Forderungen abschreiben
Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt
-
Jahressteuergesetz 2024
Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
-
Energiepreispauschale
Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Steuernews abonnieren
Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für MandantenVorsteuer-Rückerstattungsanträge
Vorsteuererstattungen
Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Anträge sind ausschließlich elektronisch im BZStOnline-Portal/BOP beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zu stellen. Dem Antrag sind im Regelfall Belege beizufügen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen.
Tankquittungen aus Österreich
Kein Recht auf Vorsteuererstattung haben deutsche Unternehmen bezüglich der in Österreich gezahlten Umsatzsteuer auf Benzinrechnungen. Nach den Ausführungen auf der Informationsseite des österreichischen Bundeskanzleramts sind Vorsteuererstattungen nur für solche Umsätze zulässig, für die auch ein österreichischer Unternehmer eine Vorsteuerrückerstattung erhalten würde (siehe: Vorsteuererstattungsverfahren „Welche Vorsteuern können erstattet werden?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vorsteuerabzug gibt es in Österreich nur für gewerbliche Personenbeförderungen oder für gewerbliche Vermietungen.
Stand: 27. August 2024