Carola Steinke
Steuerberaterin

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2024:

Steuernews abonnieren

Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für Mandanten
Unrichtiger Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis

Umsatzsteuerausweis

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen einem unrichtigen und einem unberechtigten Steuerausweis. Ein unrichtiger Steuerausweis liegt bei Anwendung des falschen Umsatzsteuersatzes vor. Weist z. B. eine Kleinunternehmerin bzw. ein Kleinunternehmer oder sonstiger nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigter Unternehmer die Steuer aus, liegt ein unberechtigter Steuerausweis vor (§ 14c Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Konsequenz eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises ist bzw. war, dass die Rechnungsausstellerin bzw. der Rechnungsaussteller die Steuer schuldet.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat in einem österreichischen Klagefall entschieden, dass der Rechnungsaussteller bei unrichtigem Steuerausweis die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Endverbraucher ist (EuGH vom 8.12.2022 Rechtssache P-GmbH C 378/21).

Finanzverwaltung reagiert

Die Finanzverwaltung hat jetzt mit einem BMF-Schreiben (vom 27.2.2024 III C 2 - S 7282/19/10001 :002) reagiert und die EuGH-Rechtsprechung insoweit anerkannt, als dass ein Rechnungsaussteller entgegen den Regelungen in § 14c Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn der Leistungs- und Rechnungsempfänger Endverbraucher ist. Was den unberechtigten Steuerausweis betrifft, so hält das BMF an der gesetzlichen Regelung fest. Die EuGH-Grundsätze sollen nur soweit Anwendung finden, als ein Kleinunternehmer unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hat.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Tj - stock.adobe.com

Carola Steinke Steuerberaterin work Prisdorfer Straße 36 25421 Pinneberg Deutschland work +49 (0)4101 780068 fax +49 (0)4101 780069 www.steuerberaterin-steinke.de 53.666387 9.788225
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369