Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe August 2024:
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Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
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Einkommen- und Erbschaftsteuer
BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes
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Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht
BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht
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Zustellung von Verwaltungsakten
Verlängerung der Zustellungsfiktion
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Wegzugsbesteuerung
Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr
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Datensammlung Steuer 2024
Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung
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Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer unterfällt der Abzugsbeschränkung für doppelte Haushaltsführung
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Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für MandantenWeitere Bürokratieentlastung
Bürokratieentlastung
Die Bundesregierung will Unternehmerinnen und Unternehmer von Bürokratie entlasten. Das Bundesjustizministerium spricht von dem größten je geschnürten Entlastungspaket. Das Volumen der Entlastung soll nach Regierungsangaben insgesamt über € 3 Mrd. betragen und der Bürokratiekostenindex soll auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung gedrückt werden. Zu den bisherigen wesentlichen Entlastungspaketen zählen unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, diverse Maßnahmen zum Abbau von Melde- und Informationspflichten oder die diversen Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung.
Neue Vorschläge
Die Bundesregierung hat in einer im Juni 2024 vorgelegten Formulierungshilfe weitere Maßnahmen zur Abschaffung überschüssiger Bürokratie vorgeschlagen. Unter anderem sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren dürfen und Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Damit können Abläufe in der Personalabteilung besser digitalisiert werden. Nur in besonders für Schwarzarbeit anfälligen Branchen soll weiterhin die Papierform zwingend gelten.
Betriebsstätten
Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich künftig nicht mehr bei der bisherigen Behörde abmelden müssen. Vielmehr soll die Neuanmeldung alleine genügen.
Stand: 28. Juli 2024